Registrierung
- Die Registrierung wird von der jeweiligen akademischen Einheit durchgeführt werden.
- Die Registrierung wird in den Fristen, die im Anmeldungskalender angegebenen wird, gemacht werden. Derjenige, der sich nicht zwischen den angegebenen Terminen registriert, verliert seine Rechte.
- Mit der Registrierung erhalt der Kandidat das Recht eines Studenten, und unterliegt er den für die anderen Studierenden der Universität geltenden Bestimmungen, sofern sie nicht den Bestimmungen der Vorschrift widersprechen.
Um den Kandidaten, dessen Antrag angenommen wird, registrieren zu können, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Das Zertifikat für die türkische Sprache,
- Das Original und die Kopie des Gymnasium-Diplomes welches durch das türkische Konsulat bestätigt wurde,
- Das Diplom-Äquivalent-Zertifikat, welches durch das türkische Konsulat bestätigt wurde und somit die Gültigkeit in der Türkei erklärt,
- Das Original und die Kopie des Dokumentes für Schulnoten (Zeugnisses), welches in die türkische Sprache übersetzt und vom türkischen Konsulat beglaubigt wurde.
- Der Pass und dessen Kopie (Der Pass wird nach der Überprüfung dem Kandidaten zurückgegeben.),
- Die Bankquittung, die die Bezahlung der Studiengebühr nachweist. (Die Liste der Studiengebühr unten aufgeführt.),
- Die Bankquittung, welche nachweist, dass das Pfandgeld blockiert ist. (Die Höhe des Pfandgeldes wird unten angegeben.),
- Das Dokument für die Zulassung des Studium-Aufenthaltes (spätestens in einem Monat nach der Registrierung wird es bei der akademischen Einheit eingereicht),
- 4 (vier) Passfotos.
18 Juni- 13 Juli 2018 |
Bewerbungen ausländischer Studenten |
16 Juli – 25 Juli 2018 |
Auswertung der Bewerbungen |
27 Juli 2018 |
Bekanntgabe der Haupt- und Ersatzstudenten |
13 August 2018 |
*Türkisch Leistungstest |
13-17 August 2018 |
Endgültiger Registrierungsvorgang der ausländischen Studenten |
29 August 2018 |
*Bekanntgabe der Ersatzquote ausländischer Studenten |
10 September 2018 |
Türkisch Leistungstest |
10-14 September 2018 |
*Registrierungsvorgang der ausländischer Ersatzstudenten |
Diejenige, die kein Zertifikat für Türkisch besitzen, werden in die Türkisch-Sprach-Prüfung aufgenommen, die von der Universität Bartın durchgeführt wird. Diejenige, die in dieser Prüfung auf C1 / C2-Niveau erfolgreich sind, werden registriert. Diejenige, die kein Zertifikat für Türkisch haben, werden in die türkischen Vorbereitungskurse im Zentrum für Sprachenbildung,-studium, -ausübung und -forschung an der Universität Bartın (BÜ-DEM) aufgenommen, bis sie das Niveau C1/C2 erreicht haben. Oder sie werden für ein Jahr freigelassen, damit sie Türkisch lernen. Diejenige, die während dieser Zeit keine Türkischkenntnisse vorweisen können, werden ihre Registrierungen ungültig und ihre Namen aus der Liste des betreffenden akademischen Programms entfernen.