Auswertung der Bewerbungen

Die Auswahl der Haupt-und Ersatzkandidaten    beginnt zunächst mit der Auswertung der International-Studenten-Prüfung(‚YÖS), wer eine Prüfungsnote zwischen 100 und 70 (siebzig)hat.  Wenn das Kontingent nicht erfüllt, werden die gymnasialen Schulnoten von 100 bis 65(fünfundsiebzig). Falls am Ende es noch freie Kontingent gibt, werden die die Bewerbung von Bewerbern, welche die Noten der International-Studenten-Prüfung bis 40(vierzig) haben, angenommen. 

  1. Bei der Auswertung der Bewerbungen werden die Notensysteme außer dem 100-Notensystem auf das 100-Notensystem von YÖK umgestellt werden.    
  2. Die Kandidaten, deren Namen auf der Hauptkandidaten-Liste stehen, finden keinen Platz mehr auf der Ersatzkandidaten-Liste.  Die Kandidaten, deren Namen sich auf der Hauptkandidaten -Liste von mehreren Abteilungen/Programmen stehen, dürfen sich    in einer einzigen Abteilung/Programm registrieren.     
  3. Die Auswertung der Bewerbungen um akademische Einheiten, welche durch die spezielle Talentprüfung Studenten nehmen, wird gemäß den Bestimmungen für die spezielle Talentprüfung durchgeführt.    
  4. Die Anzahl der Plätze für dieselbe Staatsangehörige darf   30 Prozent   der Quote des betreffenden Programms nicht überschreiten.  Wenn das Kontingent jedoch nicht erfüllt, wird das Länderkontingent nicht angewendet. 
  5. Die Kommission deklariert ein Kontingent für die Hauptkandidaten, das dem deklarierten Kontingent der betreffenden Einheit gleich ist, und doppelt so viel Ersatzkandidaten als dieses Kontingent. 
  6. Online-Bewerbungen werden von den zuständigen akademischen Einheiten angenommen oder abgelehnt. Die Auswertung der Bewerbungen und die Festlegung der   aussortierenden Bewerber werden durch die Evaluationskommission gemacht.    
  7. Die Bewerbungen der Bewerber, die die Voraussetzungen für die Bewerbung nicht erfüllt haben, werden nicht evaluiert.   Die Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen bedeutet nicht, dass der Bewerber in die Universität genommen/registriert wird.